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   VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532   

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https://dejure.org/2018,16013
VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532 (https://dejure.org/2018,16013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.2018 - 1 ZB 16.532 (https://dejure.org/2018,16013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 1 ZB 16.532 (https://dejure.org/2018,16013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 26 Abs. 2 S. 2, Art. 51 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 2; BGB § 242
    Antrag auf Wiederaufgreifen des Baugenehmigungsverfahrens und grobes Verschulden bei Unterlassung der Benennung von Beweismitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederaufgreifen des Baugenehmigungsverfahrens für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf einem Grundstück; Ausschluss des Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens aufgrund eines Vergleichsvertrages

  • rewis.io

    Antrag auf Wiederaufgreifen des Baugenehmigungsverfahrens und grobes Verschulden bei Unterlassung der Benennung von Beweismitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Antrag auf Wiederaufgreifen des Baugenehmigungsverfahrens; Ausschluss des Wiederaufnahmeverfahrens; Grobes Verschulden bei Unterlassen der Benennung eines Zeugen; Verbot widersprüchlichen Verhaltens; Mitwirkungspflicht

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Wiederaufgreifen des Baugenehmigungsverfahrens für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf einem Grundstück; Ausschluss des Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens aufgrund eines Vergleichsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532
    Zu den in Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG genannten Beweismitteln gehören auch Urkunden (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 8 C 75.80 - BayVBl 1983, 24).

    Gleichermaßen kann dahinstehen, ob bei Annahme des Wiederaufnahmegrunds des neuen Beweismittels mit der "Neuheit" die Forderung verknüpft werden kann, dass das schon vorhandene Beweismittel "ohne Verschulden des Betroffenen" nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1982 a.a.O.; Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 51 Rn. 120 m.w.N.) bzw. bei Annahme des Wiederaufnahmegrunds nach § 580 Nr. 7a ZPO in entsprechender Weise in dem Schreiben des Bevollmächtigten eine Urkunde im Sinn dieser Vorschrift zu sehen ist (vgl. Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 580 Rn. 18 - ablehnend zur Frage, ob eine Privaturkunde, mit der durch die schriftliche Erklärung eines Zeugen der Beweis für die Richtigkeit der in der Erklärung bekundeten Tatsachen geführt werden soll).

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 B 17.04

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage; Rechtsgrundsätzlichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532
    Nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris Rn. 4), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11), kann sich der Kläger vorliegend nicht darauf berufen, er hätte mit der im Vergleich getroffenen Verpflichtung zur Rücknahme der Klagen nicht auf sein Recht aus der Baugenehmigung verzichtet, weil dieser Verzicht nicht in den Vergleich aufgenommen und deshalb nicht Regelungsgegenstand des Vertrages geworden sei.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532
    Ernstliche Zweifel im Sinn dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen" sind zu bejahen" wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG" B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011" 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG" B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004" 838).
  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Abstandsflächenübernahme; Miteigentum; Eheleute;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 1 ZB 16.532
    Nach dem auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2004 - 4 B 17.04 - juris Rn. 4), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 2 ZB 08.2389 - juris Rn. 11), kann sich der Kläger vorliegend nicht darauf berufen, er hätte mit der im Vergleich getroffenen Verpflichtung zur Rücknahme der Klagen nicht auf sein Recht aus der Baugenehmigung verzichtet, weil dieser Verzicht nicht in den Vergleich aufgenommen und deshalb nicht Regelungsgegenstand des Vertrages geworden sei.
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 10 C 19.121

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Das Rechtsschutzbedürfnis, das als Zulässigkeitsvoraussetzung auch noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. etwa BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 7 B 27/18 - juris Rn. 19), setzt voraus, dass der Rechtsschutzsuchende vor der Anrufung des Gerichts einfachere Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung ergriffen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 1 ZB 16.532 - juris Rn. 10 zur Notwendigkeit eines Antrags bei der Behörde vor der Erhebung einer Verpflichtungsklage).
  • VG Magdeburg, 27.06.2019 - 4 A 437/17

    Streitgegenstand bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer

    Für eine Klageänderung auf eine Verpflichtung des Beklagten ex tunc, also ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, fehlt dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis, da es insoweit an dem vorherigen Antrag bei der Behörde gemäß §§ 74 Abs. 2, 75 VwGO fehlt (BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 1 ZB 16.532 -, juris).
  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 19.121

    Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Das Rechtsschutzbedürfnis, das als Zulässigkeitsvoraussetzung auch noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. etwa BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 7 B 27/18 - juris Rn. 19), setzt voraus, dass der Rechtsschutzsuchende vor der Anrufung des Gerichts einfachere Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung ergriffen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 1 ZB 16.532 - juris Rn. 10 zur Notwendigkeit eines Antrags bei der Behörde vor der Erhebung einer Verpflichtungsklage).
  • VG Augsburg, 21.06.2021 - Au 5 K 20.1939

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage vor Beantragung eines Vorbescheides

    Solange ein derartiger Antrag aber bei der Bauaufsichtsbehörde noch nicht gestellt wurde und eine angemessene Bescheidungsfrist nicht abgewartet wurde, ist die sofortige Inanspruchnahme des Gerichts unnötig (Rennert, a.a.O. Rn. 13; Schenke, a.a.O. Rn. 51), es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis (s. hierzu auch BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 1 ZB 16.532 - juris Rn. 10; OVG NRW, U.v. 29.6.2009 - 12 A 1638/07 - juris Rn. 49 m.w.N).
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